Lexikon

Im HSB e.V. gibt es für jede Abteilung eine Abteilungsleitung. Diese ist verantwortlich für die fachliche Umsetzung und Wirtschaftlichkeit der einzelnen Abteilung. Für die Ambulante Pflege / Pflegehilfe ist Frau Safija Demir, für die Ambulante Psychiatrische Eingliederungshilfe (APE) Frau Dr. Katharina Rensch, für die Tagespflege Rahlstedt (Tap) Frau Anke Theill und für die Hamburger Genussküche (hgk) Herr Patrick Ebert zuständig.
APE steht als Abkürzung für “Ambulante Psychiatrische Eingliederungshilfe”. In dieser Abteilung betreuuen wir psychisch kranke Menschen, die Unterstützung bei der Eingliederung in das “normale” Leben, häufig nach Klinikaufenthalten, benötigen.
hgk steht für “Hamburger Genussküche”. Diese Abteilung bekocht unsere Tagespflege, die Mitarbeiter*innen des Vereins und Menschen die unsere Kantine kommen. Auf Bestellung liefern wir auch für private und geschätliche Anlässe Caterings. Mit allem Drum und Dran.
MDK steht für : Medizinischer Dienst der Krankenversicherung. Die Aufgabe des MD´s ist u.a. die Überprüfung der Pflegeeinrichtungen auf die Einhaltung der Pflegequalität und der Prüfung der korrekten Abrechnung von Leitungen. Hierfür besuchen Prüfer/innen die entsprechende Einrichtung, überprüfen die vorhandenen Dokumente und beurteilen die Pflege an ausgewählten Patienten auf fachliche Richtigkeit. Für Heime (Stationär) und ambulante Einrichtungen (Ambulant) gibt es eine Note, die veröffentlicht wird.
Das PNG trat am 1. Januar 2013 in Kraft. Mit dem PNG wurden insbesondere die Leistungen für demenziell Erkrankte in der ambulanten Versorgung deutlich erhöht und die Wahl- sowie Gestaltungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige mit ihren Angehörigen ausgeweitet, beispielsweise durch die Einführung von Betreuungsleistungen und die Möglichkeit der Vereinbarung von Zeitkontingenten neben den verrichtungsbezogenen Leistungskomplexen in der ambulanten Pflege.  
Tap ist die Abkürzung “Tagespflege“. Unsere Tagespflege ist eine teilstationäre Einrichtung. Die Gäste kommen am Tage zu uns und werden Nachmittags wieder nach Hause gebracht.
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) regelt ab 2020 die Eingliederungshilfe-Zahlungen. Betroffen sind über 20.000 Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen in Hamburg, die im Betreuten Wohnen leben, in Werkstätten arbeiten oder Angebote  der Ambulanten Sozialpsychiatrie (ASP) nutzen. Das BTHG soll ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe fördern. Möglich machen sollen dies u.a. eine individuelle Teilhabeplanung und mehr Wahlleistungen. Auch wird künftig weniger eigenes Einkommen und Vermögen auf die staatlichen Leistungen angerechnet. Quelle: https://eppendorfer.de/teilhabegesetz-hamburg-macht-als-erstes-land-den-weg-frei/

Sind noch Fragen offen? Vielleicht finden Sie weitere Antworten in unserer FAQ´s.