Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) regelt ab 2020 die Eingliederungshilfe-Zahlungen. Betroffen sind über 20.000 Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen in Hamburg, die im Betreuten Wohnen leben, in Werkstätten arbeiten oder Angebote  der Ambulanten Sozialpsychiatrie (ASP) nutzen.

Das BTHG soll ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe fördern. Möglich machen sollen dies u.a. eine individuelle Teilhabeplanung und mehr Wahlleistungen. Auch wird künftig weniger eigenes Einkommen und Vermögen auf die staatlichen Leistungen angerechnet.

Quelle: https://eppendorfer.de/teilhabegesetz-hamburg-macht-als-erstes-land-den-weg-frei/