Zum Personenkreis der Eingliederungshilfe gehören Menschen, die gem. §§ 53, 54 SGB XII durch eine psychische Erkrankung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Die ambulante psychiatrische Eingliederungshilfe, die in Hamburg in Form der ASP vorgehalten wird, bietet Menschen mit einer psychischen Erkrankung Unterstützung sowohl durch (ggf. aufsuchende) Einzelfallhilfe, als auch durch Gruppenangebote in unserer Begegnungsstätte. Wesentliche Ziele sind Stabilisierung des psychischen Gesundheitszustandes, Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und Teilhabe, um u.a. in der eigenen Wohnung leben zu können.